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Herzlich Willkommen

auf der Internetpräsenz der NaturFreunde Misburg e.V.

Die NaturFreunde sind eine internationale Umwelt-, Kultur-, Freizeit- und Touristikorganisation. Sie bieten Lust auf Natur – zum Anfassen, zum Schmecken, zum Mitmachen oder ganz einfach zum Abschalten vom Alltag. NaturFreunde reisen gerne oder empfangen ihre Gäste mit Wanderungen, Seminaren, Reisen, Projekten, geselligen Aktivitäten oder einem kuscheligen Kopfkissen für guten Schlaf in schönster Natur.

Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der NaturFreunde Misburg e.V.. Eine Nutzung der Internetseiten der NaturFreunde Misburg e.V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die NaturFreunde Misburg e.V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die NaturFreunde Misburg e.V. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der NaturFreunde Misburg e.V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a)    personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b)    betroffene Person

    Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  • c)    Verarbeitung

    Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d)    Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e)    Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f)     Pseudonymisierung

    Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h)    Auftragsverarbeiter

    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i)      Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j)      Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k)    Einwilligung

    Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

NaturFreunde Misburg e.V.

Am Fahrhorstfelde 50

30629 Hannover

Deutschland

Tel.: 0511-58 63 83

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Website: www.naturfreunde-misburg.de

3. Cookies

Die Internetseiten der NaturFreunde Misburg e.V. verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die NaturFreunde Misburg e.V. den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der NaturFreunde Misburg e.V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die NaturFreunde Misburg e.V. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die NaturFreunde Misburg e.V. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der NaturFreunde Misburg e.V. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

  • a)    Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b)    Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c)    Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der NaturFreunde Misburg e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der NaturFreunde Misburg e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von der NaturFreunde Misburg e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die NaturFreunde Misburg e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der NaturFreunde Misburg e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der NaturFreunde Misburg e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der NaturFreunde Misburg e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der NaturFreunde Misburg e.V. wenden.

  • g)    Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die NaturFreunde Misburg e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die NaturFreunde Misburg e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der NaturFreunde Misburg e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die NaturFreunde Misburg e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der NaturFreunde Misburg e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der NaturFreunde Misburg e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die NaturFreunde Misburg e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

8. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

9. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

10. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

11. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Mittelfranken tätig ist, in Kooperation mit den Datenschutz Anwälten der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte erstellt.

Hier werden Termine veröffentlicht

S A T Z U N G
der NaturFreunde Misburg e.V.
vom 19. Februar 2005, geändert am 13.03.2021

 

Artikel 1 Name und Grundlagen

1. Der Verein führt den Namen NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Misburg e.V..
Kurzbezeichnung: NaturFreunde Misburg e.V..

2. Er bekennt sich zu einer demokratischen und sozialistischen Gesellschaftsordnung, ist aktiv im Natur- und Umweltschutz und setzt sich für den ökologischen Umbau der Industriegesellschaft ein.

3. Der Verein bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er ist pateipolitisch und religiös unabhängig.

4. Der Verein ist Mitglied der NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Landesverband Niedersachsen e.V. (NaturFreunde Niedersachsen) und über diese Mitgliedschaft Mitglied der NaturFreunde Deutschlands e.V. sowie der NaturFreunde Internationale (NFI). Er verpflichtet sich die Satzung der NaturFreunde Deutschlands e.V. und des Landesverbandes Niedersachsen e.V. als rechtverbindlich anzuerkennen und die jeweils vom Bundeskongress und der Landesversammlung genehmigten Richtlinien und deren Beschlüsse anzuerkennen und zu vollziehen.

 

Artikel 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereines ist:

- den Natur- und Umweltschutz zu fördern
- die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zu verbessern
- soziale und ökologische Verantwortung einzelner in Arbeit und Freizeit, in Herstellung und Verbrauch zu entwickeln
- Interesse an der Natur zu wecken
- naturkundliches und ökologisches Wissen zu vermitteln
- Verständnis für das Wesen und Demokratie zu wecken und demokratische Verhaltensweisen zu fördern, faschistischen Tendenzen ist aktiv entgegenzuwirken
- Friedensbemühungen und Abrüstung unterstützen
- umwelt- und sozialverträgliches Wandern und Reisen und sportliche Betätigung zu fördern
- Jugend-, Erwachsenen- und Familienbildung sowie Jugend- und Altenhilfe zu fördern, Kinder- und Jugendgruppenarbeit zu unterstützen.
- Maßnahmen nach den Weiterbildungsgesetzen durchzuführen.

 

Artikel 3 Tätigkeiten

1. Alle Vereinstätigkeiten haben die demokratischen, umwelt- und sozialverträglichen Zielsetzungen des Vereins im Sinne des Artikels 2 zur Voraussetzung.

2. Der Vereinszweck soll erreicht werden insbesondere durch:
- Zusammenarbeit mit Organisationen der Arbeiterbewegung sowie mit Wander-, Bergsteiger-,Naturkunde- Umweltschutz- und Sportverbänden sowie mit Jugendverbänden. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Bekenntnis zu Demokratie und Völkerverständigung.
- Pflege des Wanderns und des Sports, z.B. durch Bergsteigen, Reisen, Touristik und Camping, Winter- sport, Wassersport und Radfahren.
- Förderung der musischen und kulturellen Betätigung, z.B. auf den Gebieten bildende Kunst, Literatur, Theater, Film und Video, Foto, Musik und Tanz.
- Anlage von Sammlungen und Büchereien, Herausgabe von Zeitschriften und Druckwerken,
Veranstaltungen und Vorträgen, Seminaren, Ausstellungen oder ähnlichem.
- Hinführen der Mitglieder zu verantwortungsbewussten Staatsbürgern/ rinnen durch Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildungsmaßnahmen. Beschäftigung mit Fragen der ökologischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge.
- Kinder- und Jugenderholung, Familien- und Altenhilfe.
- Erwerb, Bau, Verwaltung und Betreuung von Wanderheimen, Ferienheimen, Bildungsstätten,
Jugendherbergen und Zeltplätzen. Diese Einrichtungen des Vereins stehen allen Mitgliedern und
Nichtmitgliedern,vorranging Jugendlichen, Kindern und Familien zur Verfügung.
- Anlage und Markierung von Wanderwegen.

 

Artikel 4 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

2. Er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
Vermögen an den Touristenverein „Die Naturfreunde“, Verband für Umweltschutz, Touristik und Kultur, Landesverband Niedersachsen e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Artikels 2 dieser Satzung zu verwenden hat.

 

Artikel 5 Referate und Fachgruppen

1. Für die Aufgaben des Vereins können Bezirke, Fachgruppen und Referate gebildet werden. Diese sind vereinsrechtlich unselbständige Gliederungen des Vereins.

2. Ihre Tätigkeit wird bestimmt von dieser Satzung und den „Richtlinien für Fachgruppen und Referate“.

3. Die „Richtlinien für Fachgruppen und Referate“ werden vom Bundeskongress beschlossen. Diese Bundesrichtlinien finden ihre Anwendung in der Ortsgruppe. Darüber hinausgehende Änderungen werden von der Jahreshauptversammlung beschlossen.

 

Artikel 6 Hausbetreuungs-, Hausbewirtschaftungs- und Hausverwaltungsvereine

Zur Durchführung der Satzungszwecke kann die Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Naturfreunde-häuser im Wege eines Pachtvertrages auf selbständige Hausbetreuungs-, Hausbewirtschaftungs- oder Hausver-waltungsvereine übertragen werden. Für die Tätigkeit dieser Vereine gelten die Artikel 1-4 dieser Satzung.

 

Artikel 7 Kindergruppen und Naturfreundejugend

1. Der Verein sieht es als eine der wesentlichen Aufgaben an, Kinder und Jugendliche für die Ziele der Naturfreundeorganisationen zu gewinnen. Deshalb sind die Kinder und Jugendlichen in eigenen Gruppen zusammengefasst, damit sie sich in der ihnen angemessenen Form entwickeln und entfalten können.

2. Die Kindergruppen des Vereins sind zusammengefasst unter der Bezeichnung „Naturfreunde-Kinder- gruppe“. Ihre Tätigkeit wird bestimmt von dieser Satzung und den „Richtlinien für die Naturfreunde- Kindergruppen“.

3. Die Jugendgruppen des Vereins sind zusammengefasst unter der Bezeichnung „Naturfreundejugend Deutschlands, Ortsgruppe Misburg“. Ihre Tätigkeit wird bestimmt von dieser Satzung und den „Richtlinien für die Naturfreundejugend Deutschlands“.

4. Die „Richtlinien für die Naturfreunde-Kindergruppen“ bzw. die „Richtlinien für die Naturfreundejugend Deutschlands“ werden von der Bundeskinderkonferenz/Bundesjugendkonferenz beschlossen. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch den Bundeskongress.

5. Die Naturfreunde-Kindergruppen, Ortsgruppe Misburg, und die Naturfreundejugend Deutschlands, Ortsgruppe Misburg, sind Gliederungen des Vereins. Sie bestimmen ihre Arbeit – ihren Aufgaben entsprechend – selbst. Die Aufgaben und Tätigkeiten ergeben sich aus dieser Satzung, den „Richtlinien für die Naturfreunde-Kindergruppen“ und den „Richtlinien für die Naturfreundejugend Deutschlands“. Sie entscheiden auch über die Verwendung die ihnen zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

6. Über die Jugendkasse ist eine Jahresrechnung zu erstellen. Die Kassenführung unterliegt der Prüfung durch die Revision des Vereins.

 

Artikel 8 Mitgliedschaft, Aufnahme-Austritt-Ausschluss

1. Mitglied des Vereins kann werden, wer diese Satzung und die Beschlüsse des Vereins anerkennt. Eine Mitgliedschaft vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist nicht möglich.

2. Der Beitritt zum Verein ist schriftlich zu erklären und an den Vorstand der Ortsgruppe zu richten. Die Aufnahme kann ohne Angabe eines Grundes verweigert werden.

3. Der Austritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und ist schriftlich dem Ortsgruppenvorstand bis spätestens 30.09. mitzuteilen.

4. Mitglieder, die dem Zweck und Ansehen des Vereins zuwiderhandeln oder die gültigen Satzungen verletzen, können durch den erweiterten Vorstand der Ortsgruppe ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der erweiterte Vorstand in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Das betreffende Mitglied ist von dem gefassten Beschluss schriftlich zu verständigen.

5. Gegen diesen Beschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen Einspruch beim zuständigen Schiedsgericht einlegen. Das weitere Verfahren regelt die Bundesschiedsordnung.

6. Das ausgeschiedene Mitglied darf keine Rechtshandlung im Namen des Vereins vornehmen, sowie den Namen und die Symbole des Vereins tragen. Im Falle des Einspruchs ruhen die Mitgliedsrechte.

7. Der Verlust der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung zur Zahlung der fälligen Beiträge bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

 

Artikel 9 Rechte, Pflichten

1. Die Mitglieder haben Anspruch auf Vertretung ihrer Interessen innerhalb der Gesamtorganisation und nach außen.

2. Jedes Mitglied hat vom Tage seiner Aufnahme an das Recht, an den Versammlungen, Wanderungen und Zusammenkünften der Ortsgruppe teilzunehmen.

3. Jedes Mitglied kann, sofern es das 16. Lebensjahr vollendet hat, wählen sowie das Stimmrecht in allen Versammlungen der Ortsgruppe ausüben. Das Stimmrecht der Kinder und Jugendlichen auf ihren eige nen Versammlungen bleibt hiervon unberührt.

 

Artikel 10 Finanzierung

1. Die Finanzierung der Arbeit erfolgt durch Einnahmen aus:
- Beiträgen
- Spenden
- eigenen Veranstaltungen
- Vermietung und Verpachtung
- Zuschüssen.

2. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Jahreshauptversammlung.
Der Jahresbeitrag ist bis zum 31.01. eines jeden Jahres zu entrichten.

 

3. Erforderlichenfalls kann die Jahreshauptversammlung beschließen, außerordentliche Beiträge in bestimmten Zeitabständen zu erheben. In besonderen Fällen kann Mitgliedern auf ihren Antrag vom Vorstand die Beitragszahlung ermäßigt werden.

4. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird nicht unterhalten.

5. Über die Einnahmen und Ausgaben ist jährlich ein Haushaltsplan aufzustellen und eine Jahresrechnung vorzulegen.

 

Artikel 11 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
1. die Jahreshauptversammlung
2. der Vorstand
3. der erweiterte Vorstand
4. die Revision.

 

Artikel 12 Jahreshauptversammlung

1. Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet alljährlich im ersten Viertel des Jahres statt; eine außerordentliche auf Beschluss des Vorstandes, der Revision oder eines von einem Drittel der Mitglieder unterschriebenen Antrages, innerhalb einer Frist von sechs Wochen.

2. Die Jahreshauptversammlung wird vom Vorstand mindestens vier Wochen vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung schriftlich einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn ein Viertel der Mitglieder anwesend sind. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist die nächste binnen 14 Tagen mit der gleichen Tagesordnung einzuberufende Jahreshauptversammlung an keine Mitgliederzahl gebunden.

3. Den Vorsitz führt der Vorsitzende oder ein von der Versammlung gewählter Versammlungsleiter.

4. Die Jahreshauptversammlung entscheidet über:
a) den Jahresbericht und die Rechnung für das ablaufende Jahr,
b) die Entlastung des Vorstandes,
c) die vorliegenden Anträge und die Höhe des Jahresbeitrages,
d) die Wahl des Vorstandes, der Revision, des Schiedsgerichts und der Referenten,
e) die Bestätigung der Jugendgruppenleiter, Kindergruppenleiter und der Fachgruppenleiter,
f) Satzungsänderungen und Auflösung der Ortsgruppe.

5. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt. Über alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.

6. Gewählt und bestätigt werden können nur Personen, die mindestens ein Jahr aktiv dem Verein angehör- ten und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wird einem Jugendgruppenleiter, einem Kindergruppenleiter oder Fachgruppenleiter die Bestätigung nach Ziff. 4 Buchstabe e) versagt, so ruht seine Funktion. Die Aufgaben werden von einem Stellvertreter wahrgenommen.

 

Artikel 13 Vorstand

1. Der Vorstand der Ortsgruppe besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Hausreferen- ten und dem Schriftführer.

2. Der Vorstand wird auf unbestimmte Zeit gewählt. Bei Abgängen hat der Vorstand das Recht, sich selbst bis zur nächsten Jahreshauptversammlung zu ergänzen. Die Abgänger haben die Pflicht, ihre Geschäfts- unterlagen dem verbleibenden Vorstand zurückzugeben.

3. Vorstand im Sinne von § 26 Bürgerliches Gesetzbuch sind der Vorsitzende, der Geschäftsführer, der Hausreferent und der Schriftführer. Jeweils zwei dieser Personen vertreten den Verein gemeinsam.

4. Alle durch diese Satzung nicht der Jahreshauptversammlung und dem erweiterten Vorstand vorbehalte- nen Angelegenheiten obliegen dem Vorstand.

5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und alle Mitglieder von dem Stattfinden der Sitzung unterrichtet sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

6. Für ein Verschulden der Vorstandsmitglieder bei der Ausführung der ihnen obliegenden Verrichtungen haftet der Verein ausschließlich. Im Innenverhältnis stellt der Verein die Vorstandsmitglieder von der Haftung gegenüber Dritten frei. Ausgenommen ist die Haftung für die ein Erlass im Voraus ausgeschlos- sen ist, sowie die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

 

Artikel 14 Erweiterter Vorstand

1. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand, den Vertretern der Fach- und Neigungsgruppen, den Referenten, den Jugend- und Kindergruppenleitern.

2. Zur Betreuung der Mitglieder und zur Gewährleistung einer einwandfreien Führung der Ortsgruppe, hat sich der erweiterte Vorstand eine Geschäftsordnung zu geben.

3. Der erweiterte Vorstand hat die Aufgabe, die Arbeit der Fach- und Neigungsgruppen sowie der Referate zu koordinieren.

4. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und alle Mitglieder vom Stattfinden der Sitzung unterrichtet sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit ge- fasst.

 

Artikel 15 Verwaltung des Vermögens

1. Die Ortsgruppe verwaltet ihr Vermögen selbst, ebenso die Einnahmen. Der Vorstand hat auf besonderes Verlangen, unbedingt am Ende eines jeden Geschäftsjahres, an die Jahreshauptversammlung einen Tätigkeitsbericht und Kassenbericht zu erstatten.

2. Der Ortsgruppe gehörende Grundstücke, Häuser, Schutzhütten und Ferienheime dienen den Bestrebun- gen der Naturfreundebewegung und dürfen nur mit Zustimmung der Landesleitung verkauft, vertauscht, belastet oder anderen Zwecken zugeführt werden.

 

Artikel 16 Revision

1. Zur Ausübung der Revision erfolgt die Wahl von 7 Revisoren, die Mitglieder der Ortsgruppe sein müssen, in der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren. Nachwahlen können in jeder Mitglieder- versammlung stattfinden. Die Revisoren wählen aus ihrer Mitte einen Koordinator.

2. Die Revision hat die Aufgabe, die Geschäfts- und Kassenführung des Vereins und seiner Gliederungen zu prüfen, zu überwachen und der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten.

3. Die Revision hat das Recht, jederzeit alle Bücher, Schriften und Kassen des Vereins und seiner Gliederungen einzusehen und an den Sitzungen des Vereins und seiner Gliederungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.

 

Artikel 17 Schiedsgericht

1. Für Streitfälle innerhalb des Vereins ist das Schiedsgericht der Ortsgruppe zuständig. Zusammen-
setzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Schiedsgerichts regeln sich nach der jeweils gültigen Bundesschiedsordnung.

2. Die Bundesschiedsordnung beschließt der Bundeskongress.

 

Artikel 18 Funktionsenthebung

1. Mitglieder des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und Leitungsmitglieder von Gliederungen können ihrer Funktion enthoben werden, wenn sie das Ansehen des Vereins schädigen, ihren Pflichten zuwider- handeln oder Beschlüsse missachten.

2. Die Funktionsenthebung kann von jedem Mitglied des erweiterten Vorstands beantragt werden. Über den Antrag entscheidet der erweiterte Vorstand mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Vor der Beschlussfassung sind die betroffenen Gliederungen zu hören.

3. Den Betroffenen steht das Recht des Widerspruchs beim Schiedsgericht zu. Bis zu dessen oder bis zur endgültigen Entscheidung gemäß Bundesschiedsordnung ruht die Funktion.

 

Artikel 19 Satzungsänderung

1. Die Satzung kann nur in der Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe geändert werden. Bei der Einladung sind die zu ändernden Artikel der Satzung in der Tagesordnung bekanntzugeben.

2. Satzungsänderungen brauchen die Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden stimmbe- rechtigten Mitglieder.

3. Änderungen der Satzung auf Verlangen des Registergerichts oder der Steuerbehörde können vom Vorstand ohne Beschluss der JahreshauptVersammlung vorgenommen werden. Von der Änderung ist der Erweiterte Vorstand auf seiner nächsten Sitzung zu informieren. Ausgenommen von diesen Änderungsmöglichkeiten sind die Artikel 1 – 3, 5, 7 und 8 dieser Satzung.

 

Artikel 20 Auflösung

Die Auflösung der Ortsgruppe kann nur von einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jah-reshauptversammlung beschlossen werden. Auf dieser Jahreshauptversammlung müssen mindestens vier Fünftel der Mitglieder anwesend sein. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von vier Fünftel der anwesenden stimmbe-rechtigten Mitglieder. Die Landesleitung ist von dem Stattfinden dieser Versammlung mindestens vier Wochen vorher zu benachrichtigen.

 

Artikel 21 Schlussbestimmungen

1. Der Verein ist unter Nr. 2499 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.

3. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

5. Die Satzung ist allen Richtlinien und Beschlüssen des Vereins und seinen Gliederungen übergeordnet.

6. Diese Satzung wurde in der neuen geänderten Form auf der Jahreshauptversammlung am 13. März 2021 beschlossen.
Sie erlangt innerverbandlich sofort Wirksamkeit und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Die bisher gültige Satzung verliert dadurch ihre Gültigkeit.

 

Hannover, den 13. März 2021

 

 

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